Qualifikation

Impfen in der Apotheke: So erfüllen Sie die Qualifikationsanforderungen

Mit der richtigen Schulung legen Sie den Grundstein für das sichere Impfen: Erfahren Sie, welche Qualifikation für das Impfen in der Apotheke erforderlich ist.
Veröffentlicht: 30.04.2026
Hände eines Apothekers bereiten Spritze mit Impfung in stilisiertem Impfzimmer vor.
Das Wichtigste in Kürze
  • Nur qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker dürfen impfen: Voraussetzung ist die Schulung nach § 20c IfSG mit Theorie- und Praxisteil; frühere BAK-Qualifikationen genießen ​​Bestandsschutz.
  • Klare fachliche Anforderungen:Die Schulung umfasst Aufklärung, Anamnese, Durchführung und Dokumentation der Impfung.
  • Unterstützung möglich, Verantwortung bleibt klar: Pharmazeutisches Personal darf organisatorisch helfen. Aufklärung, Anamnese und Impfung selbst sind nicht delegierbar.

Wer darf impfen?

Schutzimpfungen gegen Influenza und COVID-19 dürfen ausschließlich von approbierten Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden, die über eine Impfschulung nach § 20c IfSG verfügen und zum Personal der Apotheke gehören.1 PTAs und anderes Apothekenpersonal dürfen jedoch bei vielen Abläufen unterstützen und so Arbeit abnehmen (siehe unten).

Impfschulung nach BAK-Curriculum

Die Impfschulung nach § 20c IfSG orientiert sich am BAK-Curriculum und umfasst Theorie, Injektionstechnik sowie praktisches Notfallmanagement. Mit Abschluss erhalten die Apothekerinnen und Apotheker ein entsprechendes Zertifikat als Nachweis der Impfberechtigung.  

Häufig wird die Impfschulung in mehreren Blöcken abgehalten.2 Das Curriculum der Bundesapothekerkammer spricht von insgesamt 14 Fortbildungsstunden zu je 45 Minuten, davon müssen aber nur 6h Praxisschulung in Präsenz durchgeführt werden.3 

Inhalt der Fortbildung

Curriculum: Impfung in der Apotheke

14 Fortbildungsstunden zu je 45min:
Teil 1 - Selbststudium
Teile 2-4 - Theorie und praktische Übungen
Teile 5 & 6 - Erste Hilfe Maßnahmen
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Wie sich das BAK-Curriculum durch die Apothekenreform (ApoVWG) verändern wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: April 2026) nicht genau sagen. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir die Information schnellstmöglich für Sie aktualisieren. Schulungen finden Sie bei den jeweiligen Landesapothekerkammern – am besten frühzeitig anmelden. Eine Übersicht der zuständigen Kammern finden Sie bei der BAK.

Bestandsschutz früherer Impfschulungen

Die oben genannten Voraussetzungen zur Impfqualifikation gelten eigentlich seit Dezember 2021, es gibt aber eine Übergangslösung: Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Impfqualifikation bis zum 31.12.2022 nach den damaligen Curricula der Bundesapothekerkammer erworben haben, dürfen weiterhin die Impfungen durchführen, für die sie geschult wurden. Eine erneute Grundqualifikation ist in diesen Fällen nicht erforderlich.1

Passend dazu

Fortbildung Impfen und regelmäßiges Notfallmanagement-Training

Es müssen stets aktuelle Empfehlungen der STIKO, Aufklärungspflichten und Notfallmaßnahmen eingehalten werden. Auch der sichere Umgang mit Notfallarzneimitteln – insbesondere zur Behandlung anaphylaktischer Reaktionen – gehört zu den fachlichen Anforderungen, auch wenn diese nur äußerst selten auftreten.

Je nach Impfstoff werden Häufigkeiten im Bereich von etwa 1 bis 10 Fällen pro Million verabreichter Dosen beschrieben.

Die Qualifikation nach § 20c IfSG durch die Schulung umfasst bereits das Notfallmanagement. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Kenntnisse zu Notfallmaßnahmen und zur Anwendung von Epinephrin regelmäßig aufzufrischen – beispielsweise im Rahmen interner Notfallübungen oder bei den ohnehin vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Fortbildungen, die in der Regel alle zwei Jahre stattfinden.4

Schulung des Apothekenteams und klare Verantwortlichkeiten

Pharmazeutisches Personal kann bei der Vorbereitung und Dokumentation der Impfung unterstützen, sofern es entsprechend geschult ist. Diese Schulung können auch Sie als Apothekerin oder Apotheker übernehmen – wichtig ist nur, dass die Schulungsmaßnahmen im QMS dokumentiert werden. Aufklärung, Anamnese, Einholung der Einwilligung und die eigentliche Impfung selbst dürfen jedoch ausschließlich durch den qualifizierten Apotheker erfolgen.4

Stand: April 2026
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen fachlichen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen keine Ansprüche gegenüber der GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen, Leser und Leserinnen sind selbst dafür verantwortlich, die geltenden rechtlichen Vorgaben und beruflichen Pflichten zu prüfen und einzuhalten.

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Quellen
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NP-DE-GVU-WCNT-260012, 04/2026