Fortbildung Impfen und regelmäßiges Notfallmanagement-Training
Es müssen stets aktuelle Empfehlungen der STIKO, Aufklärungspflichten und Notfallmaßnahmen eingehalten werden. Auch der sichere Umgang mit Notfallarzneimitteln – insbesondere zur Behandlung anaphylaktischer Reaktionen – gehört zu den fachlichen Anforderungen, auch wenn diese nur äußerst selten auftreten.
Je nach Impfstoff werden Häufigkeiten im Bereich von etwa 1 bis 10 Fällen pro Million verabreichter Dosen beschrieben.
Die Qualifikation nach § 20c IfSG durch die Schulung umfasst bereits das Notfallmanagement. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Kenntnisse zu Notfallmaßnahmen und zur Anwendung von Epinephrin regelmäßig aufzufrischen – beispielsweise im Rahmen interner Notfallübungen oder bei den ohnehin vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Fortbildungen, die in der Regel alle zwei Jahre stattfinden.4
Schulung des Apothekenteams und klare Verantwortlichkeiten
Pharmazeutisches Personal kann bei der Vorbereitung und Dokumentation der Impfung unterstützen, sofern es entsprechend geschult ist. Diese Schulung können auch Sie als Apothekerin oder Apotheker übernehmen – wichtig ist nur, dass die Schulungsmaßnahmen im QMS dokumentiert werden. Aufklärung, Anamnese, Einholung der Einwilligung und die eigentliche Impfung selbst dürfen jedoch ausschließlich durch den qualifizierten Apotheker erfolgen.4