Impfschulung nach § 20c IfSG: Voraussetzung für die Impfberechtigung
Erst wenn Sie als approbierte Apothekerin oder approbierter Apotheker an der verpflichtenden Impfschulung teilgenommen haben, dürfen Sie selbst impfen. Die Impfschulung orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) und umfasst sowohl theoretische Inhalte (z. B. Impfstoffe, Aufklärung, Kontraindikationen) als auch praktische Elemente (z. B. Injektionstechnik, Notfallmaßnahmen).1
Kammer-Zertifikat: Anmeldung über die Landesapothekerkammern
In vielen Bundesländern wird die Impfschulung von den Landesapothekerkammern angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Kammer-Zertifikat als Nachweis Ihrer Impfberechtigung.
Die konkrete Terminplanung und Anmeldung finden Sie dort meist über die Fortbildungsportale. Ein Blick in den Fort- und Weiterbildungskalender Ihrer Kammer lohnt sich frühzeitig, da die Plätze für Impfschulungen oft schnell vergeben sind.
Die Fortbildung dauert insgesamt etwas mehr als einen Arbeitstag
Der Umfang der Schulung ist von Angebot zu Angebot unterschiedlich, das BAK-Curriculum spricht von 14 Fortbildungsstunden à 45 Minuten, verteilt auf Selbststudium und Theorie (8h, keine Präsenzpflicht) sowie praktische Übungen (6h in Präsenz, wird häufig an einem Nachmittag abgehalten).
Hier ist ein Beispiel einer Schulung und ihrer Inhalte:2
Schulung: Impfung in der Apotheke
14 Fortbildungsstunden a 45min:
- Teil 1 (2 x 45min, kann im Selbststudium durchgeführt werden):
Aufklärung; Anamnese; Information für die Durchführung; Verhalten nach der Impfung
- Teil 2,3 & 4 (insgesamt 6 x 45min, kann ortsunabhängig durchgeführt werden,
z.B. Live-Online-Vortrag):
Influenza und COVID-19 Theorie; Durchführung der Impfung
- Teil 5 & 6 (insgesamt 6 x 45min, muss in Präsenz in einem Seminar durchgeführt werden):
praktische Übungen; Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen
Nach Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die den Nachweis der Qualifikation dokumentiert.3