Impfen ist schon heute Teil des Apothekenauftrags
Impfen gehört längst zu den Aufgaben vieler Apotheken. Aktuell dürfen Sie bereits Schutzimpfungen gegen Influenza und COVID-19 durchführen – im Rahmen der Apothekenreform kommen nun bald viele weitere Impfungen hinzu. Grundlage ist § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG), das seit 2022 die Impfberechtigung von Apothekerinnen und Apothekern regelt.
Mit dieser Regelung entwickelt sich der Apothekenauftrag spürbar weiter: Neben der klassischen Arzneimittelabgabe übernehmen Apotheken zunehmend Leistungen der direkten Patientenversorgung. Impfungen sind damit ein sichtbares Beispiel für die wachsende Rolle der Apotheke als aktiver Bestandteil der Gesundheitsversorgung.1
Die Apothekenreform erweitert Ihre Impfkompetenz deutlich
Ende 2025 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ (ApoVWG) auf den Weg gebracht. Mit Verabschiedung des Gesetzes werden die Impfkompetenzen für die Apotheken deutlich erweitert.
Konkret ist vorgesehen, dass Apotheken künftig alle Impfstoffe an Erwachsene verabreichen dürfen, die keine Lebendimpfstoffe sind und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Das betrifft die allermeisten Impfstoffe. Damit würde sich das Impfangebot in Apotheken erheblich vergrößern.
Für viele Apotheken eröffnet die Reform neue Möglichkeiten, ihre Rolle in der Prävention stärker auszubauen und Patientinnen und Patienten noch umfassender zu versorgen.