Apothekenreform

Ausweitung des Impfens in der Apotheke: ein wesentlicher Teil der Apothekenreform

Die Apothekenreform erweitert das Impfangebot deutlich. Was sich dadurch für Ihre Apotheke ändert und welche Chancen sich daraus ergeben, lesen Sie hier.
Veröffentlicht: 30.04.2026
Hände eines Apothekers halten Spritze und Impfstoff-Vial in einem stilisiertem Impfzimmer hoch.
Das Wichtigste in Kürze
  • Impfen ist bereits Teil des Apothekenauftrags:Seit 2022 dürfen Apotheken Schutzimpfungen gegen Influenza und COVID-19 durchführen – geregelt durch § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG).
  • Die Apothekenreform erweitert die Impfkompetenzen:Mit dem geplanten Gesetz (ApoVWG) sollen Apotheken künftig alle nicht-Lebendimpfstoffe verabreichen dürfen.
  • Mehr Impfangebote schaffen neue Chancen:Die Erweiterung stärkt die Rolle der Apotheke in Prävention und Versorgung, erleichtert Patientinnen und Patienten den Zugang zu Impfungen und hilft somit, die Impfquoten zu erhöhen.

Impfen ist schon heute Teil des Apothekenauftrags

Impfen gehört längst zu den Aufgaben vieler Apotheken. Aktuell dürfen Sie bereits Schutzimpfungen gegen Influenza und COVID-19 durchführen – im Rahmen der Apothekenreform werden womöglich bald viele weitere Impfungen hinzukommen. Grundlage ist § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG), das seit 2022 die Impfberechtigung von Apothekerinnen und Apothekern regelt. 

Mit dieser Regelung entwickelt sich der Apothekenauftrag spürbar weiter: Neben der klassischen Arzneimittelabgabe übernehmen Apotheken zunehmend Leistungen der direkten Patientenversorgung. Impfungen sind damit ein sichtbares Beispiel für die wachsende Rolle der Apotheke als aktiver Bestandteil der Gesundheitsversorgung.1

Die Apothekenreform erweitert Ihre Impfkompetenz deutlich

Ende 2025 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ (ApoVWG) auf den Weg gebracht. Wird das Gesetz wie geplant umgesetzt, voraussichtlich 2026, werden die Impfkompetenzen für die Apotheken deutlich erweitert. 

Konkret ist vorgesehen, dass Apotheken künftig alle Impfstoffe verabreichen dürfen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Das betrifft die allermeisten Impfstoffe. Damit würde sich das Impfangebot in Apotheken erheblich vergrößern. 

Für viele Apotheken eröffnet die Reform neue Möglichkeiten, ihre Rolle in der Prävention stärker auszubauen und Patientinnen und Patienten noch umfassender zu versorgen.

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Die geplante Ausweitung der Impfkompetenzen eröffnet neue Chancen für eine wohnortnahe und niedrigschwellige Impfversorgung. Mehr Impfangebote in Apotheken können helfen, Impflücken zu schließen und Auffrischimpfungen zu erleichtern. Zugleich wird auch die Rolle der Apotheken als Gesundheitsdienstleister vor Ort gestärkt. Welche konkreten Vorteile sich daraus ergeben, zeigen die folgenden Artikel.

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Quellen
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NP-DE-GVU-WCNT-260006, 04/2026