Rollen & Rechte
„Rollen, Zuständigkeiten und Rechte sind klar verteilt“
Frau Dr. Pech, wie sind die Zuständigkeiten in der Apotheke beim Impfen verteilt?
Zunächst gilt: Qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker nach § 20c Infektionsschutzgesetz haben eine tragende, zentrale Rolle inne. Nur sie dürfen die Impffähigkeit beurteilen – also die Anamnese erheben – das Aufklärungsgespräch führen, die Einwilligung einholen, die Schutzimpfung durchführen und die Impfung im Impfpass dokumentieren. Diese Tätigkeiten sind nicht delegierbar. Die Apothekerin bzw. der Apotheker trägt die fachliche und rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Impfung. Sie müssen auch einen Notfallplan vorhalten, um auf Komplikationen während der Impfung reagieren zu können.
Darf der Apotheker oder die Apothekerin sich dann vom pharmazeutischen Personal wie PTAs unterstützen lassen?
Ja, pharmazeutisches Personal der Apotheke kann in vielen Bereichen unterstützen, etwa bei organisatorischen Abläufen, der Vorbereitung der Unterlagen, der Dokumentation sowie dem Material- und Impfstoffmanagement. Voraussetzung ist, dass das pharmazeutische Personal ausreichend qualifiziert ist und für ihre Aufgaben regelmäßig geschult wird.
Was für eine Schulung ist dafür nötig?
Es gibt keine standardisierten Vorgaben. Die Schulung kann auch durch die Apothekerin bzw. den Apotheker selbst erfolgen. Sie sollte das Wissen für die Unterstützung der Impfung vermitteln, unter anderem über die Organisation, die Vorbereitung der Unterlagen, die Dokumentation, das Material- und Impfstoffmanagement sowie Hygiene und Arbeitsschutz.
Welche Rolle haben Apothekenleiter*innen bzw. Betriebserlaubnisinhaber*innen inne?
Sie tragen die organisatorische Gesamtverantwortung. Dazu gehören unter anderem: Anzeige der Durchführung von Schutzimpfungen und der genutzten Räumlichkeiten bei der zuständigen Behörde, Sicherstellung der erforderlichen Qualifikationen im Team, Abschluss und Prüfung der Betriebshaftpflichtversicherung, Integration der Impfprozesse in das Qualitätsmanagementsystem und Bereitstellung der notwendigen Ausstattung und Notfallmittel.
Welche Rechte und Pflichten gibt es gegenüber den Patientinnen und Patienten?
Patientinnen und Patienten müssen eine verständliche, vollständige Aufklärung erhalten. Sie haben anschließend natürlich das Recht auf eine freiwillige Entscheidung für oder gegen die Impfung. Ohne wirksame Einwilligung darf keine Impfung erfolgen. Gleichzeitig ist der Apotheker oder die Apothekerin verpflichtet, die Impfung abzulehnen oder zu verschieben, wenn Kontraindikationen bestehen oder Zweifel an der Impffähigkeit vorliegen.
Stand: März 2026
Die Angaben basieren auf der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur „Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ und dem Kommentar zur Leitlinie.1,2
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